Halbierung der Durchlüftung in einer Übergangszone mit eingeschränkter Belüftung
Lösung des Konfliktes:
Eine eingeschränkte (im Zweifel keine) Belüftung ist für Siedlungen kleiner
1km² nicht von Bedeutung.
=> Förderungsbedarf Reduzierung der Rauhigkeit zur Verbesserung und Wiederherstellung des Belüftungssystems
50% Reduktion des Kaltluft-volumenstromes in Urbich
Feststellung nach VDI_3787 Blatt S.52
„Hohe vorhabenbedingte Auswirkung“ maximaler Richtwert nicht mehr als 10% Reduktion, => Verzicht auf die Planung
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Klimagerechtes Flächenmanagement S.125/127
Mosimann
Klimagutachten S.35/49
Klimagutachten S.49