9.2 Klimabewertungskarte
Planungshinweis: Ausgleichsraum mit sehr hoher Bedeutung
„Diese Ausgleichsräume werden mit einer sehr hohen Empfindlichkeit gegenüber nutzungsändernden Eingriffen bewertet; das heißt bauliche und zur Versiegelung beitragende Nutzungen führen zu bedenklichen klimatischen Beeinträchtigungen und sind zu verhindern. Dasselbe gilt für Maßnahmen, die den Luftaustausch behindern.“
Klimagerechtes Flächenmanagement der Landeshauptstadt Erfurt (2018)
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URB_638
Beispiel Berücksichtigung des Klimas Büßleben S 3.
Klimagerechtes Flächenmanagement S.118 / 119
Lösung des Konfliktes durch das Amt für Stadtentwicklung:
Planungshinweise (Teil des ISEK) sind nicht gesetzlich bindend
„weder Verbote noch Privilegen“
Antwort Klimagutachten