~115000 m²
Privat
~283000 m²
LEG
Herr Heide vom Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Erfurt
Bei Nichtveräußerung erfolgt Umlegung
Eigentumsverhältnisse im erweiterten
Plangebiet von URB638
ohne
MEL038
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Die Verfügung über die Grundstücke stellt kein rechtliches, aber ein praktisches Hindernis für die Umsetzung des B-Plans dar. Soweit die Erschließung aufgrund fehlender Verfügbar-keit nicht herstellbar wäre, ist die Zulässigkeit von Vorhaben nicht gegeben.
Muss die LEG über alle Grundstücke verfügen? Kann der B-Plan beschlossen werden, wenn die LEG nur einen Teil der Grundstücke besitzt?
Ist zu befürchten, dass nicht veräußerungs-willige Eigentümer gegen ihren Willen mit Gewerbeflächen überplant werden und dann Erschließungsbeiträge zahlen müssen?
Das ist nicht zu befürchten. Wenn einzelne Grundstücke am Ende des Verfahrens nicht im Eigentum der LEG sind, wird es erforderlich das Plangebiet entsprechend anzupassen.
Öffentliche Bürgerversammlung Erfurt-Urbich am
16.3.2017 S.4
Link S.4
Standortgespräch S.13 / 14
Vertrauensverlust der Alteigen-tümer (Alt-Investoren der Flächen)
Nach Schilderung der Eigentümer: Kaufverhandlung der LEG mit der Androhung der Überplanung und der Beteiligung an den Erschließungskosten