Im A5 Retentionsraum Urbach erfolgte die Neuzuweisung des Privateigentums erst 2018 via Flurbereinigungsverfahren. Sorge der Eigentümer: wieder Umlegung oder gar Enteignung?
„A5 Retentionsraum Urbach“
7,30ha A/E Maßnahme 0,15ha davon sind Retentionsfläche
Dittelstedt 4,4ha
Absenkung des Uferbereichs
Urbich Linderbach
M025 0,15ha, 10m x 150m
Keine Flächenreduktion
26 von 39
Hochwasserschutzkonzept S.160 / 226 / 184
Vermeintlicher Hochwasserschutz als Nebeneffekt von URB638 um Eigentümer zur Veräußerung zu drängen?