„Fördermöglichkeiten sind nicht gegeben; der Freistaat Thüringen bietet keine spezifischen
Förderprogramme an, die speziell für industrielle Altstandorte genutzt werden können“
Behauptung: Altstandorte können nicht konkurrieren, weil
Was mit GWR Förderung finanziert werden kann:
2.1.1 Industrie- und Gewerbegelände
„Förderfähig sind die Erschließung, der Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände.“ „Zu den förderfähigen Kosten im Rahmen der Revitalisierung von Altstandorten gehören zudem Geländefreimachung und Beseitigung von Altlasten“
URB638 Finanzierung erfolgt durch GWR Fördergelder
„Die Erschließung des Gebietes soll im Rahmen einer GRW-Maßnahme durchgeführt und gefördert werden, wobei die nicht förderfähigen Kosten von der LEG finanziert werden und der kommunale Eigenanteil durch die Stadt Erfurt übernommen wird.“
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URB Begründung S.21 / 22
Gewerbeflächenkonzept S. 99-101 / 163
Bebauungsplan S.4
Standortgespräch S.14
GRW-Förderung S.2/3
Ansatz des Amts für Stadtentwicklung:
Fördergelder für mögliche Reaktivierungen zur Neuversiegelung nutzen und gleich-zeitig die Reaktivierung von Altstandorten aus Kostengründen ausschließen.